Flugausfälle sind für Passagiere immer ärgerlich, doch nicht in jedem Fall besteht ein Anspruch auf Entschädigung bei Flugannullierung. Nach EU-Verordnung 261/2004 können Sie zwar bis zu 600 € verlangen, wenn eine Airline verantwortlich ist. Allerdings gibt es Ausnahmen: sogenannte außergewöhnliche Umstände. Diese liegen vor, wenn Ereignisse außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft auftreten. Wer den Unterschied kennt, weiß, wann er entschädigt werden kann und wann nicht.
Was versteht man unter außergewöhnlichen Umständen?
Der Begriff „außergewöhnliche Umstände“ beschreibt Situationen, die eine Airline nicht vorhersehen oder verhindern konnte, auch wenn alle möglichen Maßnahmen ergriffen wurden. In solchen Fällen ist keine Entschädigung bei Flugannullierung vorgesehen. Trotzdem haben Sie Anspruch auf Betreuung, wie Mahlzeiten oder eine Unterkunft, wenn Sie am Flughafen warten müssen.
Typische außergewöhnliche Umstände sind:
- Extreme Wetterbedingungen wie Schnee, starker Sturm oder Nebel
- Sicherheitsrisiken und Terrorwarnungen
- Politische Unruhen oder Streiks außerhalb der Airline
- Plötzliche Flughafen- oder Luftraumsperrungen
- Naturkatastrophen wie Vulkanausbrüche oder Erdbeben
Wann Airlines trotzdem zahlen müssen
Nicht jede Störung gilt automatisch als außergewöhnlich. Häufig versuchen Fluggesellschaften, technische Probleme oder Personalmangel darunter einzuordnen. Diese zählen jedoch in den meisten Fällen nicht dazu, da sie im Verantwortungsbereich der Airline liegen. Dann besteht weiterhin Anspruch auf Entschädigung bei Flugannullierung.
Beispiele, wann Airlines zahlen müssen:
- Technische Defekte am Flugzeug
- Fehler in der Flugplanung
- Krankmeldungen oder fehlende Crew-Mitglieder
- Probleme mit der Airline-Organisation
Checkliste: Bin ich anspruchsberechtigt?
Um schnell einschätzen zu können, ob ein Anspruch besteht, hilft folgende Übersicht:
- Wurde der Flug weniger als 14 Tage vor Abflug annulliert?
- Lag die Ursache im Verantwortungsbereich der Airline?
- War die Flugstrecke innerhalb der EU oder handelte es sich um eine EU-Fluggesellschaft?
- Verzögerte sich der Flug um mindestens 3 Stunden oder mehr?
Wenn Sie diese Fragen überwiegend mit „Ja“ beantworten, haben Sie gute Chancen auf eine Entschädigung bei Flugannullierung.
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Fazit
Eine Entschädigung bei Flugannullierung hängt stark davon ab, ob außergewöhnliche Umstände vorlagen. Während extreme Wetterlagen oder Sicherheitsrisiken Airlines entlasten können, bleiben technische Defekte oder organisatorische Probleme ihre Verantwortung. Für Passagiere bedeutet das: Rechte prüfen, Belege sammeln und im Zweifel professionelle Hilfe nutzen. So stellen Sie sicher, dass Sie im richtigen Fall entschädigt werden – und im falschen nicht enttäuscht werden.